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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemhaus Griebsch GmbH

gültig ab 01.03.2021

§ 1 Allgemeines
  1. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- u- Liefergeschäfte der Systemhaus Griebsch GmbH.
  2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§ 2 Angebote
  1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
  2. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
§ 3 Vertragsabschluss
  1. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 3 Wochen gebunden.
  2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Systemhaus Griebsch GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat. Stornierungen seitens des Auftraggebers sind nur mit unserem Einverständnis möglich und im Falle einer solchen Stornierung werden Stornierungsgebühren in Höhe von 30% des Bestellwertes fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber nachweisen kann, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden, oder geringer als die 30%ige Pauschale ist, so fallen keine Stornierungsgebühren bzw. nur Stornierungsgebühren in der Höhe des Schadens oder der Wertminderung an.
  3. Auf der schriftlichen Bestellung sind alle Produkte artikelgenau aufzuführen. Nicht aufgeführte Produkte gelten als nicht bestellt und sind auch nicht im vereinbarten Preis inbegriffen.
§ 4 Preise, Versand, Gefahrenübergang
  1. Es gelten immer die Preise, welche am Tag der Bestellung aktuell sind.
  2. Der Versand bzw. die Anlieferung durch die Systemhaus Griebsch GmbH (einschließlich etwaiger Rücksendungen und Abholungen) erfolgt außer bei schriftlich vereinbarter Frachtfreier Lieferung auf Rechnung des Auftraggebers. Versand bzw. Lieferung erfolgt ab (an) unseren Firmensitz in Walkenried, Hasselfelder Weg 3.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergang der Ware an den Spediteur oder Frachtführer an den Auftraggeber über.
  4. Versicherung gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.
§ 5 Lieferzeiten, Termine und Erfüllung
  1. Von uns angegebene Lieferzeiten/-termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unseren Firmensitz in Walkenried, Hasselfelder Weg 3 verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Auftraggeber gemeldet ist.
  3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Auftraggeber das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatz steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  4. Sollten wir durch behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder auf Grund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der Termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten, ohne das dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im Fall einer Teillieferung das Recht zu vom Gesamtvertrag zurück zu treten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
  5. Die Aufstellung , Installation und Inbetriebnahme der gekauften Produkte obliegt dem Auftraggeber, sofern er dem Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der notwendigen Tätigkeiten beauftragt hat. Der Lieferumfang bezieht sich generell auf Hard- u. Softwareprodukte, sowie eventuell Zubehör. Vor und nachgelagerte Arbeiten (z.B. Analyse, Konzeption, Anpassung und Einweisung) gelten, wenn sie nicht explizit aufgeführt wurden, als zusätzliche Dienstleistungen und werden zu den jeweils gültigen Honoraren berechnet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch so weit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständer nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut, benutzt werden soll.
  2. In Falle einer Weiterveränderung der Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen auch gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
  3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Auftraggeber uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen,  sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Rechnungslegung, Zahlung, Verzug, Aufrechnung
  1. Rechnungen können elektronisch (i. d. R. per Mail) gem. Artikel 233 der EU-Richtlinie 2006/112/EC versandt werden. Der Auftraggeber erteilt mit der Auftragsvergabe dazu sein ausdrückliches Einverständnis.
  2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung abgegebenen Zahlungsfrist ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
  3. In Falle eines Zahlungsverzugs werden ab der 2. Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
  4. Unsere Forderungen werden, auch bei Stundung, sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Auftraggeber die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurück zu fordern und vom Vertrag zurück zu treten.
  5. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
  7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderung an Dritte vor.
  8. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht und das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Auftraggeber zu verlangen.
§ 8 Gewährleistung und Service
  1. Für alle von uns vertriebenen Produkte gelten die Garantie- u. Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Das gleiche gilt auch für die Zusicherung von Produkteigenschaften.
  2. Etwaige Beanstandungen unserer Ware, soweit der Mangel offensichtlich ist, können nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung, andere Mängel nur innerhalb von 6 Monaten nach Belieferung geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Garantienachweise zusammen mit den Rechnungen bei der Geltendmachung vorzulegen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  5. Schadenersatzansprüche- insbesondere auch für Mangelfolgeschäden- können uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.
  6. Der Garantieanspruch entfällt, bei Fremdeingriff, unsachgemäßer Handhabung oder zweckentfremdeten Einsatz. Der Garantieanspruch erlischt ebenfalls bei Betrieb der Anlage unter ungeeigneten oder schädlichen Standortbedingungen insbesondere in Bezug auf Temperatur, Feuchtigkeit und Staubbelastung sowie Stromversorgung.
  7. Sämtliche Fehleranzeigen sowie Auftragserteilungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Arbeitsleistungen
  1. Die Basis aller von uns ausgeführten Arbeiten sind Dienstverträge gem. § 611 BGB.
  2. Die Arbeiten können vor Ort beim Kunden, per Fernwartung oder an unserem Firmensitz in Walkenried durchgeführt werden. Systemhaus Griebsch GmbH kann Dritte mit der Erbringung der Arbeiten beauftragen. In diesem Fall kann die Erbringung der Arbeiten auch am Firmensitz des Sub-Auftragnehmers erfolgen.
  3. Alle vom Kunden in beauftragten Arbeiten sind kostenpflichtig und werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Eine Ausnahme bilden solche Arbeiten, deren Erbringung und Vergütung über gesonderte Verträge (z. B. Hardwarewartungsverträge, Softwarepflegeverträge, Betreuungsverträge) geregelt sind. Dazu muss die jeweilige Tätigkeit explizit im Vertrag aufgeführt sein.
  4. Die Erbringung unserer Arbeiten erfolgt ausschließlich als Stundenlohnarbeiten ohne konkreten Leistungsbezug und werden nach Aufwand abgerechnet. Eine Ausnahme bilden gesonderte Leistungsvereinbarungen welche explizit mit dem Wort "Leistungsvereinbarung" gekennzeichnet sind. Hiefür ist die Schriftform zwingend.
  5. Bei auftretenden Störungen ist Systemhaus Griebsch GmbH stets bestrebt so schnell wie möglich zu reagieren. Ein Anspruch des Kunden auf eine garantierte Reaktionszeit besteht nicht, sofern dies nicht in gesonderten Verträgen vereinbart ist.
  6. Es obliegt dem Kunden, durch regelmäßige Datensicherung die Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten im Störungsfall zu gewährleisten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jedem Service-Einsatz von Systemhaus Griebsch GmbH eine komplette Datensicherung durchzuführen bzw. Systemhaus Griebsch GmbH zu beauftragen eine solche Datensicherung vor Beginn der Arbeit anzufertigen. Systemhaus Griebsch GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche aus Datenverlusten insbesondere während der Erbringung der beauftragten Arbeiten oder in der nachfolgenden Erprobungsphase entstehen.
§ 10 Reparaturkosten

1.       Wird im Verlauf einer Reparatur defekte Hardware gegen neue, funktionstüchtige Hardware ersetzt, so werden die Materialkosten während der Garantiezeit- sofern kein Verstoß gegen die Garantiebedingungen vorliegt- von unserer Firma getragen. Nach Ablauf der Garantie werden alle Ersatzteile zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt. Der Ort der Garantie- bzw. Gewährleistung ist unser Firmensitz in Walkenried.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Der Erfüllungsort ist für beide Seiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Walkenried. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen.
  2. Gerichtsstand ist Nordhausen.